Rufen Sie uns an: +49 (0) 177 688 6073

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Wohnen auf Zeit

1. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, soweit sie nicht durch individuelle Absprachen ganz oder teilweise abbedungen sind.

b) Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbeziehungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder eines Unternehmens, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder Selbständigen berufliche Tätigkeit handelt, – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften solcher Vertragspartner –, bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung.

2. Vertragsabschluss

a) Wir vermieten unsere Apartments ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch des Kunden im Sinne §549 Abs. 2 Ziffer1 BGB. Die Apartments stehen zum vorübergehenden Gebrauch als Aufenthaltsort zur Verfügung. Die Apartments dienen auch als Ferienwohnungen an Geschäftsreisende und Feriengäste.

b) Bei Vertragsabschluss gilt die jeweils aktuelle Preisliste für das jeweilige Apartment mit gestaffelten Preisen nach Saison und Mietdauer, die sie auf unserer Homepage eingestellt ist und auf Verlangen des Kunden auch textlich übernommen wird.

c) Der Vertrag ist abgeschlossen durch Eingang einer schriftlichen Buchung des Kunden und durch schriftliche Annahme.

d) Falls ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien aus Zeitgründen nicht zustande kommt, kann der Vertrag auch mündliche zustande kommen, spätestens mit der Bereitstellung des Apartments zum vereinbarten Übergabetag und jedenfalls mit Schlüsselübergabe an den mietenden Gast gilt der Vertrag als geschlossen.

e) Sollte der Inhalt unserer schriftlichen Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage abweichen, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistung.

f) Hat ein Kunde für einen Dritten, tatsächlich nutzenden Gast den Vertrag abgeschlossen, haften sowohl der Kunde wie auch der Gast uns für alle schuldhaft verursachten Schäden an der Mietsache.

3. Zahlung

a) Der Kunde ist verpflichtet, für die Vermietung des Apartments zum vorübergehenden Gebrauch und die weiteren, von ihm in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten bzw. laut unserer Preisliste geltenden Preis an unser Unternehmen zu zahlen.

b) Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen wird ein Pauschalmietzins inklusive Nebenkosten und 7% UST erhoben. Der Mietzins ist bar zu entrichten oder auf das im Mietvertrag oder auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

c) Die Zahlung des Mietzinses erfolgt für die angemietete Zeit im Voraus spätestens bei Schlüsselübergabe.
Bei einer Mietzeit übereinen Monat hinaus ist die Miete im Voraus bis zum Monatsende und sodann zum ersten des jeweiligen Folgemonats für den Folgemonat zu zahlen.

d) Unser Unternehmen ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges neben der Erhebung gesetzlicher Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 2,50 Euro zu berechnen.

4. Apartmentübergabe und Apartmentrückgabe, Apartmentzutritt

a) Das gebuchte Apartment zum vorübergehenden Gebrauch steht dem Kunden ab 15 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung und ist bis 18 Uhr zu übernehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen früheren Bezugszeitpunkt. Der Kunde ist verpflichtet, uns spätestens am Anreisetag bis 12 Uhr telefonisch zu kontaktieren und einen Termin zur Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Erfolgt kein Anruf oder eine sonstige Kontaktaufnahme, ist der Inhaber berechtigt, das Apartment am Folgetag weiterzuvermieten, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche zustehen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, nach Bezug des Apartments das vorhandene Inventar auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und Schadlosigkeit zu untersuchen und auf unser Verlangen ein entsprechendes. Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Stellt er das Fehlen oder einen Mangel bzw. eine Schadhaftigkeit des Inventars fest, ist er verpflichtet, uns unverzüglich hierüber zu unterrichten.

c) Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment spätestens um 11 Uhr geräumt uns wieder zur Verfügung zu stellen. Überschreitet er die Abreisefrist ohne unsere Zustimmung, ist er verpflichtet, entstehende Verzugsschäden wegen der verspäteten Räumung zu erstatten.

d) Das Apartment darf nur von dem mietenden Gast und den zuvor angegebenen Begleitpersonen genutzt werden. Die Nutzung durch unbekannte Dritte, die Untervermietung oder eine Überbelegung über die vorhandene Bettenzahl hinaus ist nicht gestattet.

e) Tierhaltung ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Sollte die Genehmigung erteilt werden, erhöht sich die Miete um 50,00 Euro je Monat. Außerdem übernimmt der Mieter die Kosten für alle durch das Tier entstandene Schäden.

f) Am Ende der Mietzeit ist das Objekt geräumt, im schadenfreien und ordentlichen Zustand mitsamt aller Schlüssel zurückzugeben.

g) Die Nachfertigung von Schlüsseln ist ohne Zustimmung des Vermieters verboten.

h) Für jeden einzelnen nicht zurückgegebenen Schlüssel werden 30,00 Euro berechnet.

i) Wir sind im Besitz eines Zweitschlüssels für jedes Apartment, das wir zum vorübergehenden Gebrach vermieten. Angestellte sind berechtigt , die Apartments zu Ausführung des vertraglichen vereinbarten Reinigungsservice, zur Kontrolle der Heizkörper und Heizung und zum Auswechseln der zur Verfügung gestellten Wäsche (wie in einem Hotel) ohne vorherige Ankündigung zu betreten, wenn der Mieter sich nicht im Apartment aufhält.

5. Nichtannahme der Leistung

a) Rücktritte bzw. Stornierungen von Reservierungen bedürfen der Schriftform und müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

b) Wir bemühen uns nach bestem Wissen und Gewissen, für das Apartment einen Ersatzmieter zu gleichen Konditionen zu finden. Sollte ein Ersatzmietvertrag zustande kommen, ist der Kunde von seiner Verpflichtung aus dem Mietvertrag ganz oder teilweise befreit.

c) Im Falle von Mietverträgen zum vorübergehenden Gebrauch räumen wir dem Kunden grundsätzlich eine Stornierung des geschlossenen Vertrages ohne Zahlungspflicht ein, soweit uns die Stornierungsmitteilung 1 Monat vor Beginn des Mietverhältnisses schriftlich erreicht.
Bei Stornierung bis 8 Tage vor Beginn der Mietzeit reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 50 % des Wertes der bestellten Leistung, bei einer späteren Stornierung von weniger als 8 Tagen vor dem Beginn der Mietzeit auf 80 % des Wertes der bestellten Leistung.
Nimmt der Kunde die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 90% des Preises.

6. Kündigung

Wir sind berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn uns das Eingehen bzw. die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Dies gilt

a) Bei höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht vertretender Umstände, die und die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht.

b) das Apartment unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen Z. B Minderjährigkeit des Kunden oder wegen eines anderen Mietzweckes, gebucht wurden.

c) der Kunde schuldhaft gegen eine ihm obliegende wesentliche vertragliche Pflicht verstößt oder seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vorauszahlungen oder sonstigen Forderungen trotz Fälligkeit und Mahnung nicht nachkommt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungstatbestände für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird.

7. Haftungsbeschränkung

a) Schadensersatzansprüche das Mieters, einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden, soweit sie

aa) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder
bb) auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder
cc) auf einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruhen.

b) Minderungsansprüche und/oder Zurückbehaltungsrechte des Mieters können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf

1. rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder
2. unstreitigen Ansprüchen oder
3. anfänglichen Mängeln des Mietobjektes
beruhen. Rückforderungsansprüche des Mieters gemäß § 812 BGB bleiben unberührt.

c) Der Vermieter haftet nicht für Störungen des Mietobjektes des Mietgebrauchs, die von Dritten einschließlich sonstigen Mietern des Objektes verursacht werden. ER wird sich jedoch bemühen, unter Berücksichtigung der Interessen der Mieterschaft auf die Beseitigung ihm bekanntgegebener Störungen hinzuwirken.

d) Bezüglich Schall- und Wärmeschutz ist die Leistungspflicht des Vermieters sofern dieser Vertrag keine anderweitige Regelung enthält, auf die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes 22-7 Uhr Nachtruhe geltenden Vorschriften beschränkt.

e) Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters, sie gelten jedoch nicht für Ansprüche, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

8. Kaution

Wir sind berechtigt bei Vertragsabschluss eine angemessene Sicherheitsleistung aufgrund schriftlicher, vorhergehender Vereinbarungen zu verlangen.
Die Zahlung der Kaution liegt im Voraus, jedoch spätestens bei der Schlüsselübergabe.

9. Sonstige Bestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, s sei denn, eine solche Bestätigung wurde mündlich abbedungen.

b) Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unseres Unternehmens.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit unser Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens oder ein Unternehmen ist, das bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

Es gilt deutsches Recht. Vertragsverhandlungen führen wir in Deutsch.

Inhaber Marion Rohde-Glaw, gültig ab 24.06.2016